Gastaufnahmebedingungen Schwedenhof Überlingen-Bonndorf Gastaufnahmevertrag

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn der Mieter die Anzahlung auf de Rechnung geleistet hat. Das Mietobjekt wir dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur wie vereinbart belegt werden.
Dem Mietvertrag liegt der Gastaufnahmevertrag zu Grunde.

Mietgegenstand und Schlüssel
Der Vermieter vermietet an den Mieter das in der Buchung ausgewiesene Ferienhaus (gemäß der Beschreibung auf http://www.schwedenhof-bodensee.de/) Es gilt die in dem Ferienhaus ausgehängte Haus- und Hofordnung,

Mietpreis und Zahlungsvereinbarungen

Den Mietpreis entnehmen sie bitte Ihrer Rechnung. Zusätzliche Personen, die nachträglich gebucht werden: 15/Tag/Person. Hinzu kommt die ortsübliche Kurtaxe.

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle Kosten außer Bettwäsche/Handtücher und Kurtaxe enthalten.
Gehen die Anzahlung oder Restzahlung nicht entsprechend dem Zahlungsziel bei uns ein, sind wir ohne Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

✏ Bitte leisten Sie die Anzahlung innerhalb von einer Woche. Die Restzahlung sechs Wochen vor dem Mietbeginn.

✏ Bei Buchungen, die innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor Mietbeginn erfolgen zahlen Sie bitte innerhalb einer Woche den gesamten Mietbetrag.

Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Stornierung, Kündigung und Aufenthaltsabbruch Bei Rücktritt vom Gastbeherbergungsvertrag bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis bestehen.
Bei Stornierung berechnen wir grundsätzlich 30% des Mietpreises. Ab sechs Wochen vor Mietbeginn den vollen Mietpreis.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist an seiner Stellen in das Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die Stornierungsgebühren anrechnen lassen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Anreise/Abreise

Bitte reisen Sie zwischen 14 und 17 Uhr an. Sollten Sie diesen Zeitraum nicht einhalten zu können, bitten wir um Absprache. (07773239700) Bitte hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht. Er wird immer zeitnah abgehört.
Bitte verlassen Sie das Haus besenrein und mit entleerten Mülleimern bis 10 Uhr.

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🚫 Für Hunde beachten Sie bitte die Leinenpflicht auf unserem Gelände.

Schriftform, Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

📌 Bitte beachten sie: Bettwäsche und Handtücher können für 12,50/Person gemietet werden.

📌 Kein Widerspruchsrecht
Hiermit machen wir Sie darauf aufmerksam dass das Gesetz für Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge in den Bereichen der Unterbringung findet dementsprechend haben Sie kein kostenloses Widerspruchsrecht (312b BGB)

Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Pflichten des Mieters

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) Zur eigenen Sicherheit des Mieters und um allen Gästen saubere und geruchsfreie Mietobjekte zur Verfügung stellen zu können besteht in den Ferienhäusern ein striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr sowie einen evtl. anfallenden Einnahmeausfall aufgrund der Nicht-Vermietbarkeit wegen notwendig werdender Lüftungszeit in Rechnung zu stellen.

d) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

e) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen

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oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
f) Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die vereinbarte Belegungszahl und meldet weitere Personen / Tiere nicht rechtzeitig bzw. nachträglich unverzüglich an, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Die maximale Belegungszahl darf in keinem Fall überschritten werden. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.

Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die jeweils geltende Hausordnung gilt entsprechend und wird vom Mieter anerkannt.

Rechtswahl und Gerichtsstand

a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Überlingen zuständig. c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten

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Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird ebenfalls das Amtsgericht Überlingen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Die Gast Aufnahmebedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages. Schwedenhof Überlingen
lucia Kloka
07773239700

Schwedenhofwegweiser: Haus- und Hofordnung

So wird der Urlaub zum Vergnügen:

Bitte schließen Sie vor dem Verlassen des Hauses die Türen und Fenster und sichern Sie das Terrassenmobiliar.
Müll bitte trennen: Grüner Punkt in den Gelben Sack, Nur Restmüll in die schwarze Tonne, Kompost in die Grüne Tonne im Garten, Glas bitte neben die schwarze Tonne und Papier in die blaue Tonne. Danke!

Sie wohnen in einem Holzhaus, deswegen Kerzen nur beaufsichtigt auf feuerfester Unterlage im Wohnzimmer.
Schäden bitte sofort melden. Leider müssen Sie dafür haften. Bei Schlüsselverlust berechnen wir 60 
.

Übernachtungen von Besuchern bitten wir Sie, uns bekannt zu geben, die Gesamtzahl pro Haus darf 5/6 Erwachsene/Kinder nicht übersteigen. Wir berechnen pro Nacht/Person 15 .
Wir bitten Sie auch Besucher vorher bei zu anzumelden, nur so haben wir einen Überblick, wer sich berechtigt auf unserem Gelände aufhält.

Besucher dürfen Keine Tiere mitbringen!
Auf dem Gelände dürfen nur unsere Gäste und keine Besucher parken. Auch auf dem Fahrweg und auf dem Grundstück vor dem Schwedenhof darf nicht geparkt werden. Bitte beachten Sie, dass wir aus Platzgründen nur für 1 Auto pro Haus einen Parkplatz bereitstellen können. Weitere Autos müssen extern geparkt werden.
Rauchen ist im Haus nicht gestattet.
10. Fussball spielen ist auf unserem Gelände nicht gestattet. Der Fussballplatz ist direkt gegenüber.
11.Bei Fragen oder Problemen können sie uns über die Gästeklingel erreichen
12. für Hunde besteht auf unserem Gelände Leinenpflicht. Hunde dürfen nicht alleine im Haus gelassen, uns auch nicht auf unserem Gelände 'Gassi geführt' werden.
13. die steilen Treppen im Ferienhaus Hotell Vimmerby und in der Villa Mika bedürfen besonderer Vorsicht vor allen bei Ihren Kindern.
An den Terrassengeländern darf nicht geklettert oder gespielt werden! Kinder könnten beim Klettern herunterfallen, oder Latten aus dem Geländer brechen, da sie nicht als Kletterstangen vorgesehen sind.
14. der Swimmingpool ist aufgrund hygienischer Vorschriften des Gesundheitsamtes privat.
Auf den Beckenrand und die Leiter am Pool darf nicht geklettert werden- Ertrinkungsgefahr!

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15. Zugänge zu Werkstätten und Stallungen sind nicht immer verschlossen wir bitten Sie Ihre Kinder auf die entsprechenden Gefahren aufmerksam zu machen und ihnen verständlich zu machen dass sie diese Räume nicht betreten dürfen
16. im Bereich des Schwedenhofes gilt Tempo 20. Zum Schutz der Kinder und Tiere. Der Hof darf nicht befahren werden.

17. die Beleuchtung der Wege wird um 22Uhr ausgeschaltet. Brauchen Sie länger Licht bitten wir um eine Nachricht

20. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Aus rechtlichen Gründen sind wir leider gezwungen Ihnen diese lange Liste absicherungshalber zu präsentieren.
Wir bitten Sie dafür um Verständnis!

Wir wünschen Ihnen einen schönen und erlebnisreichen Urlaub am Bodensee. Ihr Schwedenhof

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